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Beruf Sozialpädagogischer Assistent

Beruf Sozialpädagogischer Assistent

Beruf Sozialpädagogischer Assistent

Welche Ausbildung benötigt man als sozialpädagogischer Assistent?

Die Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin regeln die Länder. Eine weitere Bezeichnung für den Beruf ist Kinderpfleger/in. Um ihn zu erlernen, besuchen die Auszubildenden 2 bis 3 Jahre die Berufsfachschule oder dem Berufskolleg. Entscheiden sie sich für die Zusatzqualifikation „allgemeine Hochschulreife“ dauert sie 3 bis 4 Jahre.

In einigen Bundesländern schließt sich der 2-jährigen Ausbildung ein 1-jähriges Praktikum oder ein Anerkennungsjahr an. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Länder verwenden verschiedene Abschluss-/Berufsbezeichnungen.

In Hamburg, Niedersachsen sowie in Berlin und Schleswig-Holstein sind Sie nach bestandener Prüfung Staatlich geprüfte/r sozialpädagogische/r Assistent/in. Die Abschlussbezeichnung in Bremen ist:

  • Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
  • Staatlich geprüfte/r sozialpädagogische/r Assistent/in
  • Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in

Die Länder Bayern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen vergeben die Prüfungszeugnisse mit der Abschlussbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“. In den Ländern Baden-Württemberg und Saarland heißt der Beruf „Staatlich anerkannter Kinderpfleger/in“. In Mecklenburg-Vorpommern schließen Sie Ihre Ausbildungszeit ab mit den Berufsbezeichnungen:

  • Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
  • Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in

Zugang zur Fachschule erhalten Sie, wenn Sie mindestens einen Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife nachweisen. Welche Schulische Vorbildung der Beruf „sozialpädagogische/r Assistent/in“ erfordert, liegt in der Hand der Länder. Die Bildungsanbieter verlangen darüber hinaus abweichende oder weitere Zugangsvoraussetzungen wie:

  • Nachweis eines Praktikumsvertrages bei einer Einrichtung der Kinderpflege
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, jünger als 3 Monate
  • Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung
  • bestimmtes Mindest- und Höchstalter
  • Nachweis einer Arbeitsstelle in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, jünger als 2 Jahre

Die Schulen wählen Ihre Auszubildenden anhand der Bewerbungsunterlagen und der Reihenfolge des Eingangs aus. Sie prüfen, ob sich die Interessenten persönlich und fachlich eignen. Der Vorauswahl nach Vorliegen der Bewerbungsmappen schließt sich ein persönliches Gespräch und/oder eine schriftliche Aufnahmeprüfung an. Wert legen die Bildungsanbieter auf den Notendurchschnitt. Ihr Augenmerk legen sie auf die Fächer:

  • Mathematik
  • Musik und Kunst
  • Geschichte und Politik
  • Deutsch
  • Englisch
  • Wirtschaft

Haben Sie die Schule mit guten Noten abgeschlossen, benötigen Sie darüber hinaus andere Fähigkeiten. Diese helfen Ihnen, die Ausbildung mit Erfolg abzuschließen und sich für die Tätigkeit als sozialpädagogische/r Assistent/in berufen zu fühlen.

Welche Fähigkeiten braucht man als Sozialpädagogischer Assistent?

Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen bringen die Liebe zu Kindern und pädagogisches Geschick mit in den Beruf. Sie sind in der Lage, Kinder und Jugendliche zu motivieren. Kinderpfleger/innen betreuen diese liebevoll und einfühlsam. Sie weisen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein auf. In stressigen Situationen bleiben sie ruhig und aufmerksam.

Sozialpädagogische Assistenten/-innen sind sich der Gefahren bewusst, denen Kinder ausgesetzt sind. Sie handeln entsprechend umsichtig. Im Berufsalltag gehen sie geduldig auf die Kinder ein und führen ihre Aufgaben engagiert aus. Interkulturelles Wissen unterstützt sie bei ihrer Arbeit, da der Ausländeranteil der zu betreuenden Kinder steigende Tendenz zeigt.

In einer Gruppe mit Kindern kommt verbaler und handgreiflicher Streit vor. Hier ist Ihre Konfliktlösungsfähigkeit gefragt, wenn Sie in dem Beruf Kinderpfleger/in arbeiten. Zum Planen von Aktivitäten benötigen Sie organisatorisches Talent. Beim Basteln und Malen mit den Kindern sind Ihre gestalterischen Fähigkeiten gefragt.

Wie viel verdient ein Sozialpädagogischer Assistent?

Während der Ausbildung erhalten Auszubildende einer dualen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Diese bleibt den lernenden Kinderpflegern/Kinderpflegerinnen an einer Berufsfachschule verwehrt. Lehrgangsgebühren kommen bei privaten Schulen auf Sie zu. Als Teilnehmer/in am Unterricht, sind Sie an öffentlichen Schulen davon befreit. Aufwendungen, die Sie tragen, sind etwa:

  • Aufnahme- und Prüfungsgebühren
  • Lernmittel
  • Berufsbekleidung
  • auswärtige Unterbringung
  • Fahrten zur Ausbildungsstätte

Verlangt das Bundesland, in dem Sie Ihre BAföG-fähige Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin absolvieren, in Anschluss ein Berufspraktikum oder ein Anerkennungsjahr, bekommen Sie in dieser Zeit ein Praktikumsentgelt. Im öffentlichen Dienst beträgt dieses laut Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes ca. 1.595 € brutto/Monat.

Als Berufseinsteiger mit weniger als 5 Berufsjahren erhalten Sie ein mit den Jahren steigendes Gehalt von ca. 2.400 € bis 3.470 € brutto/Monat.

Mit Berufserfahrung verdienen Sie ca. 3.200 €bis 4.070 € brutto/Monat. Das Durchschnittsgehalt beträgt nach Angaben im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit 3.564 € brutto/Monat.

Wie hoch Ihr Gehalt tatsächlich ausfällt, beeinflusst die Region, in der Sie tätig sind. In Hessen, Rheinland-Pfalz sowie in Berlin und Baden-Württemberg erwartet Sie ein durchschnittliches Einkommen von ca. 3.620 € bis 3.698 € brutto/Monat. Im Vergleich dazu beträgt das mittlere Einkommen dieser Berufsgruppe in Mecklenburg-Vorpommern ca. 3.249 € brutto/Monat. Weitere Einflussfaktoren bilden:

  • die Größe des Unternehmens
  • tarifvertragliche Vereinbarungen
  • die erworbenen Kompetenzen
  • das Lebensalter

Welche Aufgaben hat man als sozialpädagogischer Assistent?

Während der Ausbildung in der Berufsschule beschäftigen Sie sich mit den allgemeinbildenden Fächern Englisch, Philosophie oder Religion, Sport, Sozialkunde sowie Deutsch. Theoretisches Wissen vermitteln die Schulen etwa in der:

  • Pädagogik
  • Kinderliteratur
  • Ernährungs- und Nahrungsmittelzubereitung
  • Spielerziehung

Auszubildende sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen lernen Gruppenprozesse zu lenken. Sie erfahren, welche Bedeutung die Erziehung für die Entwicklung der Persönlichkeit hat. Die Umwelterziehung, das Familien- und Arbeitsrecht und die Psychologie ergänzen die anderen Inhalte der Ausbildung.

Angehende Kinderpfleger/innen lernen, wie sie Störungen gesundheitlicher Art bei Kindern erkennen. Kunst und Werken steht auf dem Lehrplan ebenso wie der Einsatz von Medien. Da Sie es als sozialpädagogische/r Assistent/in mit überwiegend sehr jungen Kindern zu tun haben, lernen Sie, welche Möglichkeiten sich ergeben, um die Sprachentwicklung der Ihnen anvertrauten Kinder zu fördern. Praktische Erfahrungen sammeln Sie in Praktika oder einem Anerkennungsjahr.

Im Berufsleben ersetzen sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen während der Betreuungszeit gemeinsam mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften und denen der Krankenpflege die Eltern. Dem Berufsbild entsprechend versorgen sie überwiegend Kleinkinder und Säuglinge. Diese versorgen sie, wenn sie krank sind, unterstützen sie bei der Körperpflege oder übernehmen diese ganz. Zu den Aufgaben der Fachkräfte gehört die Essenszubereitung, die Wäschepflege und die Hausarbeit.

Arbeiten Sie als sozialpädagogische/r Assistent/in, obliegt es Ihnen, altersgemäßes, pädagogisch wertvolles Spielzeug auszusuchen und anzuschaffen. Beim Spiel leiten Sie die Kinder an. Weiter beschäftigen Sie die Kinder mit Bastelarbeiten, lesen Geschichten vor oder erzählen diese. Sie kochen, turnen und musizieren mit ihnen gemeinsam. Die Beschäftigungen richten Sie nach dem Alter der zu betreuenden Kinder aus. Kleine Ausflüge eignen sich für alle Altersgruppen.

Wo arbeitet ein sozialpädagogischer Assistent?

Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen arbeiten in:

  • Kinderkrippen und Kinderhorten
  • Kinderkrankenhäusern
  • Erholungs- und Ferienheime sowie in Hotels
  • privaten Haushalten
  • Ganztagesschulen
  • Vorschulklassen

Daneben kommen Kinderheime, Wohnheime für Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als mögliche Arbeitsstätten in Betracht.

In der Zeit der Ausbildung halten Sie sich in den Unterrichtsräumen der Berufsfachschulen, in deren Schulküchen, Sporthallen, Werkstatträumen und anderen Übungs- und Funktionsräumen auf. Das Praktikum absolvieren Sie in den Innenräumen Ihres Praktikumsbetriebes. Daneben halten Sie sich auf Spielplätzen auf dem Gelände der Einrichtung und bei Ausflügen außerhalb der Einrichtung auf.

Im Beruf sind Sie in Ess- und Schlafräumen, in Aufenthalts- und Wohnräumen zu finden. Manche Ihrer Tätigkeiten führen Sie im Büro und in Besprechungsräumen aus. Daneben halten Sie sich mit den Kindern im Freien oder in den Privaträumen Ihres Arbeitgebers.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als sozialpädagogischer Assistent?

Ist es Ihr Bestreben, im Beruf aufzusteigen, nehmen Sie als sozialpädagogische/r Assistent/in an einer Aufstiegsweiterbildung teil. Ist Erzieher/in für Jugend- und Heimerziehung Ihr Berufswunsch, absolvieren Sie dazu eine verkürzte Ausbildung. Andere Aufstiegsweiterbildungen sind die zum/zur:

  • Erzieher/in
    Gehalt ca. 2.923 € bis 3.750 € brutto/Monat
  • Fachwirt/in für Erziehungswesen
    Gehalt ca. 4.173 € bis 5.338 € brutto/Monat
  • Haus- und Familienpfleger/in
    Gehalt ca. 2.129 € bis 3.475 € brutto/Monat
  • Betriebswirtin (Fachschule) – Sozialwesen
    Gehalt ca. 2.701 € bis 4.468 € brutto/Monat

Die Gehälter entsprechen denen der Entgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit.
Haben Sie während Ihrer Ausbildungszeit durch eine Zusatzqualifikation die allgemeine Hochschulreife erlangt, liegt ein Studium im Anschluss an Ihre Ausbildung nahe. An Studienfächern kommen etwa die Waldorfpädagogik, die pädagogische Psychologie und die Soziale Arbeit in Betracht.

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Arbeitsort
Arbeitszeit
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Position
Anstellungsart
Funktionsbereich
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