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Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Minijob handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, in dem Angestellte bis zu 520 Euro sozialversicherungsfrei verdienen dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro galt bis 01. Oktober 2022 für Minijobs, je nach Branche, Region, Unternehmen und eigenen Vorkenntnissen können Sie aber durchaus einen höheren Stundenlohn erhalten. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Minijobber: Bundesarbeitsminister Heil hat den gesetzlichen Mindestlohn in ganz Deutschland auf 12,00 Euro erhöht. Dadurch wurde seit dem 1. Oktober 2022 die Minijob-Grenze auf 520 Euro angepasst.
In der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Handwerk werden zahlreiche Minijobs angeboten. Je nach Branche arbeiten Sie also in Bars, Cafés und Restaurants, Supermärkten, Modehäusern oder handwerklichen Betrieben.
Die Aufgaben hängen stark davon ab, in welcher Branche und in welchem Bereich Sie angestellt sind. Zu den Aufgaben gehören dann beispielsweise Kassieren, Servieren, Babysitten, Kundenberatung und Ähnliches.
Die Zahl der Minijobs in Deutschland nimmt rasant zu. Kein Wunder: So gilt seit dem 1. Januar 2013 die Regel, dass ein monatliches Einkommen bis zur 450-Euro-Grenze für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. Ab 1. Oktober 2022 kommen auf Minijobber folgende Änderungen zu: Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn in ganz Deutschland auf 12,00 Euro zu erhöhen. Dadurch wird ebenfalls am 1. Oktober die Minijob-Grenze auf 520 Euro angepasst. Brutto für netto lautet weiterhin die Devise. Als Minijobber zahlen Sie also keine Abgaben und genießen trotzdem die gleichen Rechte wie reguläre Beschäftigte:
In Deutschland gibt es einige Berufe, die als Minijob besonders beliebt sind. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der die Arbeitszeit und die Bezahlung beschränkt sind. Einige Beispiele für beliebte Minijobs sind:
Es gibt auch viele andere Arten von Minijobs, die nicht in dieser Liste enthalten sind, aber diese Beispiele geben einen guten Überblick darüber, welche Art von Arbeit als Minijob gilt und in Deutschland besonders beliebt sind.
Welche Tätigkeiten Sie in Ihrem Minijob ausführen, hängt von der Branche, dem Einsatzgebiet und Ihren eigenen Vorkenntnissen ab. In der Regel gehen Sie einem bestehenden Team oder Privatpersonen helfend zur Hand. Ob Sie dabei im Service als Kellner arbeiten, als Student in einem Unternehmen Ihren fachlichen Schwerpunkten nachgehen, als gelernte Fachkraft in einer Praxis aushelfen oder sich bei einer Nachbarin um die zeitweilige Kinderbetreuung kümmern, bleibt ganz Ihnen überlassen.
In den meisten Fällen benötigen Minijobber keine spezielle Ausbildung, um einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Trotzdem sehen es Arbeitgeber natürlich gern, wenn Sie schon etwas Erfahrung im entsprechenden Arbeitsbereich mitbringen. Andernfalls können Ihnen aber auch ein paar Soft Skills weiterhelfen wie beispielsweise:
Generell gilt: Jeder Deutsche darf so viele Beschäftigungen ausüben, wie er möchte. Deshalb kommt es auch nicht auf die Anzahl der Minijobs an, sondern nur auf das Gesamteinkommen, das Sie erzielen. Dieses muss monatlich unter 520 Euro bleiben, um in der Summe als geringfügige Einnahmequelle zu gelten. Nur dann bleibt der Nebenverdienst versicherungsfrei. Vorsicht also, denn Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden auf den Verdienst angerechnet und können die Grenze von 520 Euro schneller übersteigen, als Sie denken. Es gilt: Wird die Entgeltgrenze in mehr als zwei Monaten im Jahr überschritten, ist die Beschäftigung nicht mehr als geringfügig einzustufen! Anders steht es um die Mehrarbeit aufgrund von unvorhergesehenen, kollegialen Ausfällen. Der höhere Verdienst wird nicht auf die 520 Euro angerechnet. Ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres ist hier erlaubt.
Kein Problem – könnte man sagen. Dennoch gilt es zwei Dinge zu beachten:
Wer mehrere Minijobs ausübt und keinen versicherungspflichtigen Hauptberuf besitzt, überschreitet mit seinen monatlichen Einkünften häufig schnell die Grenze von 520 Euro und muss Steuern bezahlen. Die gute Nachricht jedoch: Erreicht die Summe höchstens 850 Euro, tritt die so genannte Gleitzonenregelung in Kraft.
Durch diese genießen Sie den Vorteil, innerhalb dieser Grenzen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zahlen zu müssen, der innerhalb der Gleitzone von 15 auf 20 Prozent progressiv ansteigt. Anders sieht es für den Arbeitgeber aus – dieser muss nämlich immer für den vollen Beitragsanteil aufkommen. Solche Jobs bezeichnen sich auch als Midijob.
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde, der auch beim Minijob nicht unterschritten werden darf. Theoretisch können Sie aber je nach Unternehmen, Region und Vorkenntnissen einen höheren Stundenlohn erhalten. Von der Höhe Ihres Stundenlohns hängt dann Ihre monatliche Arbeitszeit ab: Bei 12,00 Euro pro Stunde dürfen Sie bis zu 43,33 Stunden pro Monat arbeiten. Wie viele Urlaubstage Sie erhalten, ist von der Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage abhängig.
Um das Urlaubsgeld müssen Sie auch nicht bangen: Als Minijobber haben Sie darauf ebenso Anspruch wie auf Weihnachtsgeld und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Genauso gilt der gesetzliche Kündigungsschutz für Sie.
Sie werden auf der Suche nach einem Minijob sehr schnell feststellen, dass die Auswahl an Stellenausschreibungen groß ist. Häufig sind solche Jobs nicht nur unter der Bezeichnung Minijob gelistet, sondern tauchen auch unter dem Namen „520-Euro-Job“, „geringfügige Beschäftigung“ oder „Job auf 520-Euro-Basis“ auf. Vor allem in folgenden Branchen werden Sie fündig:
Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach einem Minijob, sei es, weil die sonstigen finanziellen Einnahmen nicht ausreichen oder weil auf etwas Größeres gespart werden muss. Wenn Sie auch mit dem Gedanken spielen, Stellenangebote in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis - denn so werden Minijobs auch genannt - wahrzunehmen, sollten Sie allerdings vorher über ein paar Details Bescheid wissen. Wo finden Sie Minijobs, welche steuerrechtlichen Hürden müssen Sie womöglich nehmen, welche sind die beliebtesten Minijobs und natürlich die wichtigste Frage: Rentiert sich so ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis überhaupt? Nach diesem Artikel werden Sie rundum informiert sein.
Im Gegensatz zu einer Vollzeitstelle steht ein Minijob immer in Verbindung mit einer Verdienstobergrenzte, die in diesem Fall bei 520 Euro liegt. Alles, was über diese Summe hinaus geht, wird nicht mehr als Minijob tituliert, sondern als Nebenberuf bzw. Nebenbeschäftigung. Dem gegenüber hat der Minijob jedoch hinreichende Vorzüge, denn im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Ferner müssen Sie als Minijobber nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. In Sachen Rentenversicherung obliegt die Entscheidung Ihnen selbst: Sie können in die Rentenversicherung einzahlen bzw. übernimmt das dann der Arbeitgeber für Sie und zieht den entsprechenden Betrag von Ihrem Lohn ab, Sie müssen aber nicht einzahlen. Für viele das Beste an der ganzen "Geschichte": Bei einem Arbeitsverhältnis, das auf geringfügiger Beschäftigung beruht, haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Je höher die Zahl der Steuerklasse, umso verlustreicher ist das Geschäft mit den Minijobs und den Nebenbeschäftigungen. Im Wesentlichen unterscheidet man zwei verschiedene Möglichkeiten: Die Steuerklasse und die Pauschsteuer. Im Fall der Steuerklasse entscheiden Sie als Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ihre Steuerklasse und zahlen dieser entsprechend den Steuersatz. Natürlich sind Sie damit in Ihrer Wahl nicht ganz frei, denn auch hier schaut der Gesetzgeber auf Ihre Lebensumstände (Single/Verheiratet, Zweitjob/Nebenjob, Kind/kinderlos usw.). Belegen Sie die Steuerklasse 5 oder 6, müssen Sie außerdem Lohnsteuer zahlen, können aber (möglicher Vergünstigungen halber) einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt stellen. Die Pauschsteuer hingegen übernimmt - wenn man so will - das Denken für Sie. In diesem Fall würden Sie bei einer Minijobzentrale angemeldet und müssten etwa zwei Prozent Ihres monatlichen Bruttoverdienstes abgeben, ansonsten bleibt Ihr Arbeitsverhältnis steuerfrei.
Minijobs versprechen in der Regel nicht die große Karriere, sind jedoch ein guter Anfang, um erst einmal den sprichwörtlichen Fuß in der Tür zu haben. Dabei spielt die Suche eine entscheidende Rolle, denn mehr Auswahl steigert die Chance eine attraktive Stelle zu besetzen. Viele Arbeitsplätze finden sich bei Jobbörsen. Sie liefern einen detaillierten Überblick über die Konditionen eines Stellenangebots (je nachdem, wie viel der Arbeitgeber über sich preisgeben möchte) und ermöglichen Ihnen ein schnelles und unkompliziertes Bewerbungsverfahren während Ihrer Jobsuche. Vorreiter in Sachen Minijobs sind übrigens die Jobs im Büro. Vom Sekretariat in der Schule, über die "Zuarbeit" für einen Personalchef bis hin zur Empfangsstelle sind dabei alle Posten vertreten. Dem an schließt sich das gastronomische Gewerbe: 13,3 Prozent aller Minijobber arbeiten als Kellner oder hinter dem Tresen. Auch gerne gesehen sind Nachhilfelehrer/innen, Kassierer/innen und Verkäufer/innen. Weniger vertreten sind Programmierer/innen und Controller mit je rund 3,5 Prozent - diese belegen nach wie vor überwiegend Vollzeitstellen.
Minijobs sind eine ausgezeichnete, ergänzende finanzielle Einnahmequelle, solange Sie die Spielregeln kennen und sich an sie halten. Achten Sie vornehmlich darauf, dass Sie unter der Obergrenze von 520 Euro bleiben und beachten Sie die o. g. Steuertipps, kann Ihnen nichts passieren.
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