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Beruf Gesundheits- und Krankenpflegerin

Beruf Gesundheits- und Krankenpflegerin

Beruf Gesundheits- und Krankenpflegerin

Welche Ausbildung benötigt man als Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Der Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin basiert auf einer schulischen Ausbildung und ist eine geltende Berufsbezeichnung für Krankenschwester. Der Zugang zu einer Krankenpflegeschule erfolgt entweder mit einem Vorpraktikum oder Sie müssen das Praktikum während der Schulausbildung absolvieren. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt. Sie dauert drei Jahre und wird durch eine staatlich anerkannte Prüfung abgeschlossen.

Dieses Berufsbild basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Krankenpflege- und Altenpflegegesetz. Demnach gelten auch weiterhin die Bezeichnungen Krankenschwester und Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Wer seine Berufsausbildung heute beginnt, wird automatisch der Kategorie Pflegefachmann/-frau zugeordnet. Diese Bezeichnung gilt deutschlandweit für zahlreiche ältere Berufsbezeichnungen im Bereich Gesundheit und Pflege.

Alle Gesundheits- und Pflegeberufe basieren auf einer einheitlichen Pflegegrundausbildung, die durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 in Kraft trat. Durch die neue Regelung ist es möglich, dass Sie in allen Bereichen der Pflege arbeiten können. Ihre berufliche Vorstellung entspricht der alten Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Trotzdem erwerben Sie am Ende der Ausbildung den beruflichen Titel Pflegefachmann/-frau. Damit können Sie dann alternativ auch in der Altenpflege oder in der Kinderpflege tätig werden.

In einigen Bundesländern können Sie alternativ eine Prüfung innerhalb Ihres gewählten Fachbereiches ablegen. Diese Prüfung erfolgt dann einmalig nach zwei Ausbildungsjahren. Sie dürfen dann aber keine weitere Prüfung nach drei Jahren ablegen. Die Ausbildungszeit dauert auch weiterhin volle drei Jahre. In diesem Fall ist die korrekte Berufsbezeichnung Pflegefachmann/-frau für Gesundheits- und Krankenpflege.

Für die gesamte Branche gelten strenge und angepasste Ausbildungsregeln. Im Ausland erworbene Berufsausbildungszeiten werden in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Es ist daher nicht ratsam, während der Berufsausbildung Auslandserfahrung zu sammeln. Es sei denn, der Ausbildungsaustausch wird von einem Ministerium oder vom Ausbildungsträger direkt organisiert. Ansonsten müssen Sie weitere Prüfungen und Ausbildungszeiten in Deutschland absolvieren.

Die theoretische Ausbildungszeit ist eigenständig. Auch die praktische Ausbildungszeit ist separat organisiert. Die theoretischen Ausbildungsinhalte werden ausschließlich in einer Krankenpflegeschule vermittelt. Krankenpflegeschulen gibt es deutschlandweit an Ausbildungskliniken, an Lehrkrankenhäusern und medizinischen Abteilungen, die zu einer Universität gehören.

Alle praktischen Ausbildungsinhalte erwerben Sie ausschließlich in einem anerkannten Betrieb des Gesundheits- und Pflegebereiches. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob der Betrieb der Gesundheitspflege direkt zugeordnet ist. Folgende Ausbildungsstätten stehen zur Verfügung:

  • Abteilungen von Krankenhäusern und Kliniken
  • Alten- und Pflegeheime
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Ambulante Kranken- und Pflegedienste
  • Private Pflegeeinrichtungen

Für den Zugang zu diesem Berufsbild gibt es keine geregelten schulischen Voraussetzungen. Die Schulträger und Gesundheitsbetriebe dürfen den Zugang selbst regeln. Meist wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder das Abitur verlangt.

Unabhängig von den schulischen Voraussetzungen gelten noch allgemeine Voraussetzungen, die gesetzlich bestimmt werden:

  • Vorpraktikum
  • Praktikumszusage für die spätere Berufsausbildung
  • Impfung gegen Masern
  • Impfung gegen Hepatitis A und Hepatitis B
  • Ärztliches Attest für die Berufseignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Zu Beginn der Berufsausbildung müssen Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ansonsten benötigen Sie einen zusätzlichen Nachweis der gesundheitliche Erstuntersuchung.

Krankenpflegeschulen erheben keine Gebühren. Der Schulbesuch ist kostenlos.

Welche Fähigkeiten braucht man als Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Sie gehen den ganzen Tag mit kranken Menschen um und müssen viel Leid ertragen. Sie werden auch mit sterbenden Patienten/innen umgehen müssen. Dafür benötigen Sie eine mentale Stärke und müssen psychologisch frei von eigenen Leiden sein.

Eines der Hauptvoraussetzungen für diesen Beruf ist die körperliche Belastbarkeit. Sie müssen fit, sportlich und gesund sein. Nicht selten müssen Sie Patienten/innen umbetten, waschen, stützen und füttern.

Die Patienten/innen können ein eingeschränktes Immunsystem haben oder empfindlich auf die Umgebung reagieren. Zahlreiche Patienten/innen sind in der Bewegung komplett eingeschränkt. Damit müssen Sie umgehen können und sich immer geduldig verhalten. Einige Krankheiten führen zum Tod. Sie wissen, dass die Patienten/innen bald sterben werden. Auch das wird extrem belastend sein.

Soziale Kompetenzen sind unerlässlich. Sie müssen nicht nur die Patienten/innen unterstützen, sondern auch Angehörigen Mut zusprechen

Sie kommunizieren mit Ärzten/innen, Patienten/innen und Angehörigen. Das setzt voraus, dass Sie über ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten verfügen und immer ein offenes Ohr haben.

Wie viel verdient eine Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Die Gehaltsunterschiede sind hoch und hängen von verschiedenen Kriterien ab. Der Arbeitgeber nimmt eine Schlüsselrolle ein. Aber auch die geografische Lage und die bisherigen Tätigkeiten spielen eine Rolle.

Während der Ausbildung:

Sie erhalten eine gesetzlich geregelte Ausbildungsvergütung. An diesen Ausbildungsverdiensten können Sie sich orientieren:

  • Im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.200 € brutto im Monat
  • Im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1.250 € brutto im Monat
  • Im dritten Ausbildungsjahr ca. 1.350 € brutto im Monat

Private und öffentliche Träger bieten auch unterschiedliche Sonderzulagen an.

Als Berufseinsteiger:

Berufseinsteiger/innen erhalten ein Gehalt zwischen ca. 2.100 und 2.500 € brutto im Monat. In den ostdeutschen Bundesländern sind die Verdienste geringer als in den alten Bundesländern. Das geringste Gehalt erzielen Sie in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen und das höchste Gehalt erhalten Sie in Bayern und Baden-Württemberg.

Mit Berufserfahrung:

Öffentliche medizinische Einrichtungen bezahlen nach geltendem Tarifvertrag. Privatisierte und teilprivatisierte Krankenhäuser und Kliniken bestimmen das Einstiegsgehalt nach den bisherigen Tätigkeiten und erworbenen Kompetenzen. Im Osten liegt der Verdienst für erfahrene Pflegekräfte zwischen ca. 2.100 und 2.800 € brutto im Monat. Im Westen sind auch Gehälter von über 3.200 € brutto im Monat möglich.

Welche Aufgaben hat man als Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen und betreuen kranke Menschen. Die Pflege und Betreuung umfasst körperliche Hilfe aller Art. Sie müssen auch verwaltungstechnische Aufgaben erledigen.

Während der Ausbildung:

Die Berufsausbildung ist in theoretische und praktische Aufgabenfelder eingeteilt. Diese gehen aber ineinander über.

Ein großes Aufgabengebiet befasst sich ausschließlich mit der täglichen Pflege von kranken Menschen. Sie lernen gezielte Handgriffe, die für die Patienten/innen gefahrlos sind.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen lernen, wie man Patienten/innen wäscht und füttert. Sie beschäftigen sich mit der Wundversorgung und legen Verbände neu an. Dabei müssen Sie bestehende Verletzungen und Krankheiten berücksichtigen.

Wer mit Patienten/innen arbeitet, der muss auch mit Notfällen umgehen können und richtig handeln. Sie lernen sämtliche Notfallsituationen kennen und eignen sich Verhaltensweisen für akute Situationen an.

Sie werden Patienten/innen auch in den Tod begleiten. Die Berufsausbildung bereitet Sie darauf vor. Aber die Realität ist etwas ganz anderes. Diesen Punkt werden Sie erst im späteren Berufsleben realisieren.

Im Berufsleben:

Ein Aufgabengebiet liegt auf der Unterstützung von Patienten/innen, die nach einer Operation oder während einer ärztlichen Behandlung auf Hilfe angewiesen sind. Diese Hilfe umfasst ausschließlich die Unterstützung im Krankenhaus und dort auch nur in der zuständigen Abteilung. Diese Aufgaben werden getätigt:

  • Hilfe beim Aufstehen
  • Allgemeine Krankenpflege
  • Hilfe bei der Toilette und bei der Körperpflege
  • Kontrolle der Medikation
  • Hilfe bei Aktivitäten im Krankenzimmer
  • Anlegen und Kontrolle von Verbänden

Generell ist das Aufgabenfeld sehr umfangreich und kann auch variieren. Die einzelnen Abteilungen nehmen den größten Einfluss. In der Chirurgie werden Sie häufig mit Patienten/innen zu tun haben, die sich nur eingeschränkt bewegen können. Hier ist viel körperliche Unterstützung erforderlich.

In der Augenheilkunde haben die Patienten/innen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sehschwäche. In der Intensivpflege kümmern Sie sich um schwer kranke Patienten/innen, die oftmals längere Zeit ohne Bewusstsein sind.

Sie müssen Ihre Arbeit auch dokumentieren und nehmen an Sitzungen der Stationen teil. Sie begleiten Mediziner/innen bei der Visite und berichten über den Behandlungsfortschritt. Auch diese Arbeitsschritte werden in den Patientenakten dokumentiert. Von den zuständigen Ärzten/innen erhalten Sie auch Anweisungen für neue Behandlungen.

Wo arbeitet eine Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten in Kranken- und Patientenzimmern und in sogenannten Schwesternzimmern. Der Begriff Schwesternzimmern basiert noch auf der alten Berufsbezeichnung Krankenschwester. Hier arbeiten Sie an Dienstplänen und dokumentieren Ihre Arbeit.

Sie nutzen dafür einen Computer und müssen oftmals die Patientenakten noch handschriftlich führen. Zusätzlich arbeiten Sie mit medizinischen Geräten und tragen die Verantwortung dafür, dass diese ordnungsgemäß arbeiten. Sie kontrollieren auch Schläuche und Zugänge.

Auf den Stationen manövrieren Sie Betten und sind mit Versorgungswagen unterwegs.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Die Aufstiegschancen in diesem Berufsfeld sind hervorragend. Sie haben zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die oft direkt vom Träger angeboten werden. In Krankenhäusern von öffentlichen Trägern haben Sie ein Anrecht auf Schulungen und können unter bestimmten Umständen eine finanzielle Unterstützung verlangen.

Sie haben auch die Möglichkeit, im kaufmännischen Bereich weiterzuarbeiten. Hier können Sie durch die kombinierte Aus- und Weiterbildung auch Führungsaufgaben innerhalb von Krankenhäusern und Kliniken übernehmen. Folgende kaufmännische Weiterbildungen im Gesundheitswesen werden von Fernschulen, medizinischen Fachschulen und Kammern angeboten:

  • Fachwirt/in für Sozialwesen
  • Betriebswirt/in für Gesundheitswesen
  • Betriebswirt/in im Management im Gesundheitswesen

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die im Besitz der allgemeinen Hochschulreife sind, können im Anschluss an die Berufsausbildung Medizin studieren. Hier bietet sich eine fachärztliche Weiterbildung an.

Wer im Besitz der fachgebundenen Hochschulreife ist, kann an vielen Fachhochschulen unterschiedliche Fächer studieren, die dem Gesundheitswesen zugeordnet sind. Ein Medizinstudium kann aber nur an einer Universität erfolgen.

63 Gesundheits- und Krankenpflegerin Jobs auf Jobbörse-stellenangebote.at

Arbeitsort
Arbeitszeit
Homeoffice
Position
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