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Beruf Architekt

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Beruf Architekt

Beruf Architekt

Welche  Ausbildung benötigt man als Architekt?

Der Beruf des/der Architekten/-in erfordert ein grundständiges Studium im Bereich der Architektur. Dieses schließt mit dem akademischen Grad Bachelor ab und befähigt zu einer Tätigkeit in diesem Berufsfeld.

Entscheiden Sie sich für das Studienfach Architektur, wählen Sie Ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend aus den beispielhaften Studiengängen:

  • Architektur (Bachelor)
  • Baukulturerbe (Bachelor)
  • Architektur und Innenarchitektur (Bachelor)
  • Architektur und Stadtplanung (Bachelor)
  • KlimaEngineering (Bachelor)

Fern- und Teilzeitstudiengänge sowie das duale Studium bilden weitere Möglichkeiten, den Bachelorabschluss für das Studienfach Architektur zu machen. Letzteres bringt den Vorteil mit sich, dass zeitgleich mit dem Erwerb des 1. akademischen Grades der/die Absolvent/in einen Berufsabschluss erwirbt. Möglich sind die zum/zur:

  • Bauzeichner/in (überwiegend)
  • Beton- und Stahlbauer/in oder
  • Maurer/in

Ein/e Absolvent/in des Bachelorstudiums Architektur mit Führungsambitionen erweitert seine/ihre Grundlagenkenntnisse durch ein Masterstudium der Architektur und vertieft sein/ihr bisheriges Wissen. Es ist üblich, sich während dieser Ausbildungsphase zu spezialisieren oder einen Studiengang zu belegen, der die Architektur umfassend beleuchtet.

Mögliche Spezialisierungen finden sich im Bereich des Projektmanagements oder der Immobilienökonomie. Andere Architekturstudenten/-innen interessieren sich für den Themenbereich Denkmalpflege. Wer sich neben der Architektur mit der Umwelt beschäftigt, dem stehen Studiengänge im Bereich des energieoptimierten Bauens offen.

Mit dem Masterabschluss (2. akademischer Grad) erhalten die Hochschulabsolventen/-innen die Chance auf eine schnelle Karriere und Aufgabenstellungen mit hohen Anforderungen. Für eine Arbeit in der Forschung und Wissenschaft im Bereich der Architektur empfehlen sich die Promotion und die Habilitation.

Diese Abschlüsse bringen Ihnen das notwendige Wissen für eine Tätigkeit im Bereich der Architektur. Zum Erhalt des Titels Architekt/in überwinden Sie weitere Hürden. Der Grund: Der Beruf des/der Architekten/-in ist geschützt. Wer diese Berufsbezeichnung führt, steht namentlich in der Architektenliste des jeweiligen Bundeslandes.

Die Länder bestimmen die Voraussetzungen für einen Eintrag. Einen hohen Stellenwert nehmen die mehrjährige Berufspraxis und die Weiterbildungsbereitschaft ein. Welche Vorteile bringt der Titel? Einzig einem/r eingetragenen Architekten/-in ist es als Bauvorlageberechtigte/m erlaubt, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Gebäudeänderungen und -errichtungen zu unterzeichnen. Damit erhält er/sie sämtliche Befugnisse zur europaweiten Ausübung seines/ihres Berufes.

Der übliche Werdegang (die Ausbildung) zum/zur Architekten/-in in der Übersicht:

  • Bachelorstudium Architektur
  • Masterstudium Architektur
  • Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Eintrag in die Architektenliste des Bundeslandes

Welche Fähigkeiten braucht man als Architekt?

Ein/e Architekt/in braucht für seine/ihre Arbeit eine Vielzahl an fachlichen Kompetenzen. Diese erwirbt er/sie während des Bachelorstudiums und vertieft diese während des Masterstudiums sowie bei seiner/ihrer Tätigkeit im Beruf. Wichtig ist das allgemeine Wissen über die Architektur sowie das zum Thema Denkmalschutz sowie das zur Stadtplanung.

Ohne Kenntnisse in der Bauphysik, der Baustatik, der Baukonstruktion sowie der Bautechnologie und der Baustoffkunde wären Bauwerke nicht sicher. Deshalb kommt diesen Kompetenzen eine hohe Bedeutung zu. Für die Praxis benötigen Architekten/-innen Kenntnisse zur Gestaltung und dem Design sowie die Fähigkeiten, Entwürfe zu erstellen und Modelle oder Musterstücke anzufertigen.

Neben den fachlichen Kernkompetenzen ist das rechtliche Wissen von Belang. Jede/r Architekt/in muss sich mit der Regional- und Raumordnungsplanung sowie dem Architekten- und Baurecht auskennen. Daneben erfordert die Tätigkeit betriebswirtschaftliches Wissen wie die Kalkulation und die Kosten- und Leistungsrechnung.

Je nachdem, in welchem Bereich das Unternehmen arbeitet, in dem Sie als Architekt/in tätig sind, brauchen Sie weitere Kompetenzen. Haben Sie einen Job als Gutachter/in oder Sachverständige/r sind Fähigkeiten in diesem Gebiet gefragt. Als Promovierte/r oder Habilitierte/r benötigen Sie Kenntnisse in der Forschung und/oder Lehrtätigkeit.

Weitere Kompetenzen, die für Ihren Beruf bedeutsam sein können, sind:

  • die Bausanierung
  • das Projektmanagement
  • das Vergaberecht
  • die Haustechnik
  • die Denkmalpflege
  • die Innenarchitektur

Zunehmend an Bedeutung erlangen Kenntnisse im IT-Bereich. Der/Die Architekt/in tut gut daran, sich mit den gängigen Architektur-Softwareprogrammen auszukennen. Ein Beispiel bildet die Bauabwicklungssoftware zur Ausschreibung und Vergabe. Unabdingbar ist die Fähigkeit, mit CAD-/CAM-Anwendungen zu arbeiten.

Wie viel verdient ein Architekt?

Die Gehälter unterscheiden sich stark. Sie hängen davon ab, ob ein/e Architekt/in selbstständig arbeitet oder als Angestellte/r. Ist das Unternehmen klein oder groß? Wo befindet sich das Büro und in welchem Fachgebiet arbeitet der/die Architekt/in. Dies alles sind neben der Erfahrung und dem Titel Kriterien, die die Höhe des jährlichen Bruttoverdienstes stark beeinflussen.

Überdurchschnittlich hohe Verdienstmöglichkeiten gibt es für Architekten/-innen in:

  • Hessen mit ca. 63.300 € brutto/Jahr
  • Schleswig-Holstein mit ca. 62.700 € brutto/Jahr
  • Rheinland-Pfalz mit ca. 60.000 € brutto/Jahr
  • Nordrhein-Westfalen mit ca. 60.000 € brutto/Jahr

Stadtplaner/innen verdienen nach Berechnungen der Bundesarchitektenkammer mit einem Durchschnittsgehalt von ca. 65.000 € brutto/Jahr mehr als Hochbauarchitekten/-innen mit ca. 59.000 € brutto/Jahr. Letztere erzielen ein höheres Einkommen als Innenarchitekten/-innen mit ca. 54.500 € brutto/Jahr oder Landschaftsarchitekten/-innen mit ca. 53.400 € brutto/Jahr.

Das verdienen Sie während Ihres Werdegangs und Ihrer beruflichen Tätigkeit als Architekt/in:
Während der Ausbildung: Architekturstudenten/-innen verdienen kein Geld. Das Studium finanzieren sie über die Eltern, BAföG oder über Aushilfstätigkeiten. Alternativ bemühen sie sich um Werkstudentenjobs.

Anders sieht es aus, wenn Architekturstudenten/-innen die Vorteile eines dualen Studiums nutzen. Die Studierenden arbeiten nebenher als Auszubildende/r. Für ihre Tätigkeiten bekommen sie Gehälter von ca. 4.800 bis 12.000 € brutto im Jahr.

Als Berufseinsteiger: Für Angestellte mit einem abgeschlossenen Architekturstudium beträgt das anfängliche Einkommen ca. 32.000 bis 35.000 € brutto im Jahr. Dieser Betrag gilt für eine Berufserfahrung von weniger als drei Jahren.

Mit Berufserfahrung: In der Bundesarchitektenkammer gelistete Architekten/-innen arbeiten seit mehreren Jahren in ihren Beruf. Sie verdienen ein durch Überstundenvergütungen und zusätzlichen finanziellen Leistungen aufgestocktes Jahresdurchschnittsgehalt von ca. 59.000 € brutto. Die Gehaltsspanne reicht von ca. 33.600 bis 83.452 € brutto pro Jahr. Dieser mögliche Verdienst erhöht sich mit der Erfahrung. Mit 20 Jahren Berufstätigkeit verdient ein/e Architekt/in inklusive Vergütungen und sonstigen Leistungen ca. 65.000 € brutto im Jahr.

Welche Aufgaben hat man als Architekt?

Das Aufgabengebiet und die Verantwortung nehmen bei einem/-r Architekten/-in mit der Qualifikation und Erfahrung zu.
Während der Ausbildung: Die Studierenden eignen sich das theoretische Wissen eines/r Architekten/-in an. Dieses ergänzen sie durch Projektarbeiten, bei denen sie gemeinsam mit ihren Kommilitonen/-innen Bauwerke entwerfen und als Modell bauen. Dazu arbeiten sie in hochschuleigenen Werkstätten und nehmen moderne Hilfsmittel wie 3-D-Drucker sowie CAD- und andere auf die Architektur bezogene Programme zu Hilfe. Die praktische Seite erlernen sie in Praxismodulen, -semestern und Praktika.

Im Berufsleben: Als Architekt/in gehört es zu ihren hauptsächlichen Tätigkeiten, zeichnerisch Entwürfe von Neu- und Erweiterungsbauten zu erstellen. Zudem fertigen sie Entwürfe für Modernisierungsmaßnahmen, für Sanierungs- und Instandhaltungsprojekte. Dabei beachten sie die ästhetischen, städtebaulichen, sozialen und denkmalpflegerischen Grundsätze. Bei der Umsetzung behalten Sie die Bautechnik und berufsspezifische Regelwerke im Auge.

Architekten/-innen kalkulieren die Kosten und fertigen Abrechnungen. Sie stellen die Bauanträge bei den zuständigen Behörden. Während des Projektes arbeiten sie mit dem Bauamt, der Baufirma und anderen Beteiligten zusammen. Diese setzen die konzeptionellen Entwürfe um.

Währenddessen gehört es zu den Aufgaben des/der Architekten/-in, die Bauprozesse zu überwachen und das Objekt zu betreuen. Dieses umfasst die Bauabnahme, die Dokumentation und das Überwachen von Gewährleistungsarbeiten.

Sachverständige und Gutachter/innen bewerten Immobilien und analysieren den Zustand derselben. Zu deren weiteren Aufgaben zählt das Beurteilen von Baumängeln und Schäden an Bauwerken. Bei der Stadt- oder Regionalplanung tätige Architekten/-innen betreuen Großprojekte beim Städtebau und sind in den Abteilungen Bauleitplanung oder Bauaufsicht beschäftigt.

Wo arbeitet ein Architekt?

Der/Die Architekt/in arbeitet in Innenräumen von beispielsweise Bauämtern sowie in Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros. Dort planen und entwerfen sie Ihre Bauprojekte an Zeichenbrettern und mithilfe von Computern.

In bauleitender Funktion arbeitet er/sie in sicherer Arbeitsbekleidung auf Baustellen. Dort übernehmen sie die Verantwortung für ihre Mitarbeiter/innen sowie für Sachwerte. An diesem Arbeitsort ist die Kommunikationsfähigkeit des/der Architekten/-in gefragt. Der Grund: Sie besprechen sich mit den ausführenden Kräften, wobei ihre Durchsetzungsfähigkeit eine wichtige Stellung einnimmt. Zudem treffen sie sich auf der Baustelle mit dem Kunden und kommunizieren den Baufortschritt und etwaige Probleme.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Architekt?

Architekten/-innen mit Bachelorabschluss haben die Möglichkeit, sich für ein Masterstudium einzuschreiben. Während des Studiums spezialisieren sie sich in einem Bereich ihres Interesses. Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten sie einen der folgenden akademischen Grade:

  • Master of Science
  • Master of Engineering
  • Master of Arts

Damit verschaffen sie sich die Möglichkeit einer schnellen Karriere und dem Eintrag in die Architektenliste. Mit dem Titel erhalten sie die Chance, in ganz Europa angestellt oder selbstständig ihrem Job nachzukommen.

Hier sind die Karrieremöglichkeiten eines/r Architekten/-in noch nicht am Ende. Mit der Promotion ebnen Sie sich den Weg für eine wissenschaftliche Hochschullaufbahn. Zieht es Sie in die Privatwirtschaft, finden Sie in forschenden Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung mögliche Arbeitgeber für gehobene Positionen. Die Entlohnung richtet sich nach den jeweiligen Tarifverträgen. Für die Tätigkeit als Architektur-Professor/in benötigen Sie die Habilitation. Die Gehälter für Professoren liegen zwischen ca. 46.100 und 64.800 € brutto im Jahr.