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Beruf Staatsanwalt

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Beruf Staatsanwalt

Welche Ausbildung benötigt man als Staatsanwalt?

Der Beruf des/der Staatsanwalt/-anwältin ist eine reglementierte Tätigkeit, die eine Befähigung zum Richteramt voraussetzt. Diese erhalten Sie, wenn Sie zunächst ein Studium der Rechtswissenschaft mit der ersten juristischen Staatsprüfung erfolgreich absolvieren. Dem folgt das Rechtsreferendariat, an dessen Ende die zweite juristische Staatsprüfung steht. In dieser Zeit durchlaufen Sie als angehende/r Staatsanwalt/-anwältin mehrere Stationen:

  • bei einem Amts- oder Landgericht die Zivilstation
  • bei einem Strafgericht oder einer Staatsanwaltschaft die Strafstation
  • bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht die Verwaltungsstation
  • in einer Anwaltskanzlei die Anwaltsstation
  • eine Station Ihrer Wahl

Für Ihren Berufswunsch bestehen Sie die Examen mit Prädikat. So verlangen es die meisten Bundesländer. Im Anschluss daran oder nach dem Erwerb eines Doktortitels arbeiten Sie drei Jahre lang als Richter/in auf Probe, um Ihre Eignung zu beweisen. Nach dieser Zeit, aber spätestens nach fünf Jahren der Bewährung erhalten Sie die Ernennung zum/zur Staatsanwältin auf Lebenszeit.

Die Altersgrenzen für eine Bewerbung zum/zur Staatsanwalt/-anwältin liegen bei 35 bis 40 Jahre. Sie hängen von der jeweiligen Staatsanwaltschaft ab. Ein/e Staatsanwalt/-anwältin benötigt einen guten Leumund und ein leeres Vorstrafenregister. Neben hervorragenden Noten bei den Staatsexamen sind besondere persönliche Eigenschaften Voraussetzung für die Eignung zu diesem Beruf.

Welche Fähigkeiten braucht man als Staatsanwalt?

Um die Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Staatsanwalt/-anwältin zu erfüllen, benötigen Sie ein hohes Lernvermögen. Erforderlich ist dies, um Ihre Staatsexamen mit Prädikat, das mindestens der Note vollbefriedigend entspricht, zu bestehen. Dieses Ziel erreicht beim ersten Staatsexamen etwa ein Drittel der Studenten der Rechtswissenschaft. Beim zweiten Staatsexamen sind es ca. 20 %.

Eine Chance auf eine positive Rückmeldung auf ihre Bewerbung für den Beruf als Staatsanwalt/-anwältin erhalten einzig die Rechtswissenschaftler mit den besten Noten und ausgeprägten persönlichen Eigenschaften. Gehören Sie dazu, benötigen Sie ein hohes Maß an Teamführungsqualitäten. Ihr Beruf erfordert die Zusammenarbeit mit der Polizei. An diese delegieren Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Ermittlungsaufgaben.

Bei der Aufklärung von Straftaten helfen:

  • Menschenkenntnis
  • Empathie
  • Verständnis für mündliche Äußerungen
  • Sozialkompetenz
  • Durchsetzungsvermögen

Da Sie während Ihrer Tätigkeit als Staatsanwalt/-anwältin das Leben von Opfern, Angeklagten und Tätern eingreifen, sind Sie psychisch stabil und belastbar. Sie wissen, mit schwierigen Charakteren umzugehen. Dabei helfen Ihnen mediatorische Fähigkeiten. Traurige Einzelschicksale werfen sie nicht aus der Bahn.

In Ihrer Funktion als Staatsanwalt/-anwältin zeigen Sie ein hohes Maß an Entscheidungsfreude. Ihr Talent zu kommunizieren und Sachverhalte überzeugend darzustellen, hilft Ihnen im Umgang mit Menschen und bei Ihren Schlussplädoyers, die Sie im Gerichtssaal halten. Ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen brauchen Sie beim Formulieren von Anklageschriften.

Ihr Organisationstalent kommt Ihnen beim Vorbereiten von Gerichtsverhandlungen zugute. Ist Ihr Büro gut organisiert, sparen Sie Zeit für die wichtigen Aufgaben. Flexibilität brauchen Sie, da Sie im ständigen Wechsel zwischen dem Aktenstudium, Ortsterminen und der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen stehen. Ihre Aufgaben erledigen Sie unter Zeitdruck, was Stressfestigkeit erfordert.

Ein wichtiges Gut für eine/n Staatsanwalt/-anwältin ist das Fachwissen. Er/sie kennt sich aus in den Bereichen:

  • Strafverfolgung
  • Strafprozessrecht
  • Mediation
  • Strafrecht
  • Justizverwaltung
  • Rechtswissenschaften

Sie wissen als Staatsanwalt/-anwältin, wie Sie effizient recherchieren und Informationen beschaffen. Sie beherrschen die Fachterminologie Ihres Berufes. Diese benötigen Sie, um Gesetze zu verstehen und um Publikationen zu lesen oder zu erstellen. Auf für eine Lehrtätigkeit an der Hochschule ist deren Kenntnis von hoher Bedeutung.

Wie viel verdient ein Staatsanwalt?

Während der Ausbildung: Der Beruf Staatsanwalt/-anwältin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Dies schließt eine Ausbildungsvergütung aus. Während Sie sich im Hochschulstudium befinden, finanzieren Sie Ihren Lebensunterhalt durch die Eltern, durch Aushilfsjobs, als wissenschaftlicher Mitarbeiter/in oder mit staatlicher Unterstützung, die das BAföG regelt. Im 2 Jahre dauernden Rechtsreferendariat – nach dem ersten Staatsexamen – erhalten sie statt eines Gehaltes eine Unterhaltsbeihilfe, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Sie reicht von ca. 1.200 € bis ca. 1.500 € brutto/Monat.

Als Berufseinsteiger arbeiten Sie als Richter/in auf Probe. Sie bekommen kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Wie hoch diese ausfällt, legt das Bundesbesoldungsgesetz fest und hängt vom Bundesland ab. Als Berufseinsteiger/in zählen Sie zur Besoldungsgruppe R1. Die Besoldungen reichen mit Stand vom 01.01.2021 von 4.202,91 € brutto/Monat in Hessen bis zu 4.725,88 € € brutto/Monat in Hamburg. Das Einkommen erhöhen Zulagen, Familienzuschläge und Vergütungen.

Mit Berufserfahrung: beeinflussen die Aufgaben und die Verantwortung die Höhe der Besoldung ebenso wie die Region und die Größe des Gerichtes. Die Berufserfahrung spielt in den Besoldungsgruppen R1 und R2 eine Rolle. Jeweils nach 2 Jahren steigen Sie automatisch in eine höhere Erfahrungsstufe auf. Haben Sie die Position des/der leitenden Oberstaatsanwaltes/-anwältin erreicht, beeinflusst die Erfahrung Ihre Besoldung nicht mehr. Die Anzahl der Erfahrungsstufen unterscheidet sich bei den einzelnen Bundesländern. Die Höhe der Grundbesoldung eines/r Staatsanwaltes/-anwältin reicht von ca. 4.300 bis mehr als 10.000 € brutto/Monat.

Welche Aufgaben hat man als Staatsanwalt?

Während der Ausbildung bereiten sich angehende Staatsanwälte/-innen auf den Beruf durch das Studium, die Referendariatszeit und der dem 2. Staatsexamen anschließenden Tätigkeit als Richter/in auf Probe vor.

Im Berufsleben: Staatsanwälte/-innen arbeiten als oberste Vertreter eine Anklage. Sie verhalten sich auch außerhalb Ihres Dienstes stets korrekt und stellen sicher, dass Ihre Unabhängigkeit und Ihre Vorbildfunktion gewahrt bleiben.

Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Ermittlung bei einem Anfangsverdacht. Am Ermittlungsverfahren sind Staatsanwaltschaft und die Polizei beteiligt. Staatsanwälte/-innen sind dabei stets objektiv. Das bedeutet, dass sie neben den belastenden Umständen auch die entlastenden überprüfen. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens obliegt Ihnen als Staatsanwalt/-anwältin. Sie bestimmen, wann es beginnt und wann es endet.

Zum Berufsbild eines/r Staatsanwaltes/-anwältin gehört es, selbst zu ermitteln und Zeugen zu vernehmen sowie Ordnungsgelder oder Erzwingungshaft beim Ermittlungsrichter zu beantragen. Bei Kapitalverbrechen, Durchsuchungen bei Verdacht auf eine Wirtschaftsstrafsache oder etwa bei Banküberfällen als strafrechtliche Großlage fahren sie zum Tatort. Dort liegt es in Ihrem Ermessen, vorläufige Festnahmen durchzuführen oder zu veranlassen. Sie ordnen bei Gefahr im Verzug Durchsuchungen an, zu denen auch körperliche gehören können. Sichergestellte Dokumente dürfen nur Sie als Staatsanwalt/-anwältin lesen. Es steht Ihnen frei, diese Aufgabe an die Polizei zu delegieren.

Besteht nach Abschluss der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage oder ein Strafbefehlsverfahren, wenn es sich um ein Vergehen handelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Antragsdelikten und Offizialdelikten. Bei Letztgenannten sind Sie als Staatsanwalt/-anwältin verpflichtet, diese zu verfolgen. Sehen Sie davon ab, machen Sie sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar.

Nachdem Sie Anklage erhoben haben, treten Sie als Sitzungsvertreter/in der Staatsanwaltschaft auf. In dieser Funktion verlesen Sie den Anklagesatz, haben teil an der Beweisaufnahme und halten zum Ende des Prozesses ein Plädoyer. Nach Verkündigung des Urteils durch den Richter hat der/die Staatsanwalt/-anwältin das Recht, dieses anzufechten und Rechtsmittel gegen oder für den Angeklagten einzulegen. Fiel ein Urteil, ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dieses zu vollstrecken. Diese überträgt die Pflicht dazu auf die Rechtsträger/innen.

Wo arbeitet ein Staatsanwalt?

Staatsanwälte/-innen verrichten ihre Tätigkeiten überwiegend in Innenräumen. Dies können Büroräume, Besprechungszimmer oder Gerichtssäle sein. Für Ermittlungen, Festnahmen und Durchsuchungen sind sie insbesondere bei Kapitalverbrechen am Tatort anzutreffen. Diese befinden sich teils in Innenräumen und im Freien. Für Ermittlungen kommen ebenfalls Strafvollzugsanstalten als Tätigkeitsorte in Betracht.

Während Ihrer Tätigkeit im Referendariat und im Beruf als Richter/in auf Probe und als Staatsanwalt/-anwältin tragen Sie überwiegend Businesskleidung. Diese besteht bei Männern aus einem Anzug, einem Hemd und einer weißen Krawatte. Die Frau wählt zwischen einem Anzug und Bluse oder kombiniert Letztere mit einem Rock und einem Blazer. An Sitzungstagen bekleiden Sie sich zusätzlich mit einer Robe.

Ein/e Staatsanwalt/-anwältin findet außer in der Staatsanwaltschaft eine Anstellung an der Hochschule, bei Versicherungen oder in:

  • Behörden
  • Medienunternehmen
  • der Industrie
  • Verlagen

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Staatsanwalt?

Ein angehender Staatsanwalt hat nach dem 1. Staatsexamen die Möglichkeit, in den Rechtswissenschaften zu promovieren. Die Promotion steht Ihnen auch später noch offen. Ein anderer Weg, um als Staatsanwalt/-anwältin Karriere zu machen, führt über gewissenhafte Arbeit und Weiterbildungen. Diese bestehen in Seminaren, Intensivschulungen oder in Workshops. Die Qualifizierungslehrgänge beschäftigen sich mit dem Recht für Juristen, mit dem Ausbau kommunikativer Kompetenzen oder mit der Mitarbeiterführung. Auch Themen wie EDV-Bearbeitung sowie das Wirtschafts- und Insolvenzrecht kommen in Betracht.

Ihre nächste Karrierestation ist die eines/r Abteilungsleiters/in als Oberstaatsanwalt/-anwältin. Diese/r erhält eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R2. In dieser Funktion bekommen Sie die Gelegenheit, leitende Oberstaatsanwälte/-innen zu vertreten und zu diesen und damit in die Besoldungsgruppe R3 bis R6 aufzusteigen. Die nächste Stufe ist die eines Generalstaatsanwaltes/-anwältin. Als solche/r erhalten Sie eine Besoldung von ca. 5.600 bis 9.500 € brutto/Monat. Eine weitere Karrieremöglichkeit für eine/n Staatsanwalt/-anwältin ist die des/der Richters/-in. In Bayern ist dieser Wechsel Pflicht.

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