ISG Personalmanagement GmbH | Wien
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Die Ausbildung in diesem Berufsbild kann im mittleren oder im gehobenen Dienst erfolgen. In beiden Ausbildungswegen steht Ihnen eine Ausbildungsvergütung zu. Die Vergütung wird hier als Anwärtergrundbetrag bezeichnet.
Anwärtergrundbetrag:
Die Vergütung erfolgt auf Basis der Landesbesoldungsgesetze. Die Angaben sind beispielhaft und stammen vom Beamtenbund und der Tarifunion. Der Anwärtergrundbetrag kann sich durch unterschiedliche Zulagen, wie vermögenswirksame Leistungen oder Familienzuschläge noch erhöhen.
Das Gehalt zu Beginn Ihrer Tätigkeit ist klar durch das Bundesbesoldungsgesetz vorgegeben. Sie werden als Berufsanfänger/in einer Besoldungsgruppe zugeordnet. Sie beginnen immer auf der untersten Stufe. Ihr Einkommen steigt in Schritten an und ist von den Berufsjahren abhängig.
Der Lohn von erfahrenen Justizvollzugsbeamten/innen richtet sich ebenfalls nach den Stufen der jeweiligen Besoldungsgruppen. Sie werden mit Ihrer laufenden beruflichen Tätigkeit in einzelne Stufen eingeteilt. Die nachfolgende Übersicht markiert die höchste Lohnstufe, die Sie erreichen können:
Den höchsten Lohn erzielen Sie in der höchstmöglichen Besoldungsgruppe und dann unterteilt in der höchstmöglichen Stufe. Im mittleren Dienst liegt der durchschnittliche Verdienst in der Besoldungsgruppe A9, der Stufe 8 bei ca. 3.878 € brutto im Monat. Im gehobenen Dienst ist die höchstmögliche Besoldungsgruppe A13 der Stufe 8. Der durchschnittliche Lohn liegt hier bei ca. 5.904 € brutto monatlich.
Als Justizbeamter/in im mittleren Dienst haben Sie die Möglichkeit eine Weiterbildung in den gehobenen Dienst zu absolvieren. Diese Weiterbildung ist aber ein Vorbereitungsdienst. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um ein mehrjähriges Studium mit praktischen Tätigkeiten. Am Ende müssen Sie eine Laufbahnprüfung ablegen und erhalten ein Diplom.
Auch andere Weiterbildungen finden betriebsintern statt. Justizbeamte/innen im gehobenen Dienst nehmen auch nur intern an Kurse und Weiterbildungen teil. Viele Kurse und Schulungen beziehen sich auf die fortschreitende Digitalisierung. Sie sollen mit den einzelnen Systemen vertraut gemacht werden. In sämtlichen Bereichen werden neue Softwareprogramme zum Einsatz kommen. Sie müssen sich als Justizvollzugsbeamter/in zwangsläufig mit der neuen Software beschäftigen. Je nach Voraussetzungen werden Sie im Team angelernt. Es kann auch sein, dass spezielle Tutoren/innen oder Softwarespezialisten/innen Sie einarbeiten. In seltenen Fälle müssen Sie an auswärtigen Kursen teilnehmen.
Eventuell ist ein Studium ein Anreiz für Sie. Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie an einer Fachhochschule studieren. Für das Studium an einer Universität brauchen Sie das Abitur. Folgende Fächer passen zu Ihrem Beruf:
Im Justizvollzugsdienst ist mittlerweile die Digitalisierung angekommen. Allerdings sind noch immer nicht alle Bereiche erfasst und auch viel Beamte/innen sind noch nicht mit den neuen Systemen vertraut. Einerseits eröffnen die digitalen Systeme ganz neue Chancen. Andererseits sind sie aber auch eine enorme Herausforderung. In jedem Fachbereich gibt es andere Softwareprogramme und Technologien, die individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Abteilungen abgestimmt sind:
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