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Beruf Zahnarzthelferin

Beruf Zahnarzthelferin

Beruf Zahnarzthelferin

Welche Ausbildung benötigt man als Zahnarzthelferin?

Der Lehrberuf des/der Zahnarzthelfers/-in erhielt die Anerkennung im Jahr 1954. Erst im Jahr 1989 erlangte die Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz an Gesetzeskraft. Seit dem Jahr 2001 gilt eine neue Ausbildungsordnung. Diese berücksichtigt fortschrittliche Entwicklungen im Bereich der Prophylaxe.

Zeitgleich änderte sich der Name des Berufes in ZFA – zahnmedizinische/r Fachangestellte/r. Eine zusätzliche Erneuerung gab es mit der Novellierung der Handwerksordnung (HWO) und des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Sie enthält die Möglichkeit, die Ausbildung zur ZFA in Teilzeit zu absolvieren sowie den Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung. Damit war der alte Beruf des/der Zahnarzthelfers/-in Geschichte.

Die neue Ausbildung zum/zur ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte/r dauert 3 Jahre. Die Ausbildungsbetriebe wählen selbst aus, wen sie als Auszubildenden einstellen und welche Schulbildung sie voraussetzen. Überwiegend entscheiden sich diese für Schulabgänger/innen mit Hauptschulabschluss oder der Mittleren Reife.

Für den Start der Ausbildung zum/zur ZFA benötigt der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit einer:

  • einer Zahnarztpraxis
  • einem Hochschulinstitut für Zahn-, Mund- und Kinderheilkunde
  • einer kieferorthopädischen, -oral- und kieferchirurgischen Praxis
  • einer Zahnklinik

Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag brauchen angehende ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, meldet der auszubildende Betrieb den Lehrling an der Berufsschule an. Dies ist notwendig, da es sich um eine duale Ausbildung handelt, die teils schulisch und überwiegend im Betrieb stattfindet.

Die Lehrzeit besteht aus 2 Teilen, nach denen jeweils eine Prüfung ansteht. Am Ende des 2. Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung, nach dem 3. Lehrjahr die Abschlussprüfung zum/zur ZFA – zahnmedizinischen Fachangestellten, früher als Zahnarzthelfer/in bezeichnet. Der Begriff taucht größtenteils in weiblicher Form auf, da den Beruf vorwiegend Frauen ergriffen. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Der Anteil an Männern, die den Beruf des ZFA anstrebten, betrug im Jahr 2020 3 %, mit zunehmender Tendenz.

Welche Fähigkeiten braucht man als Zahnarzthelferin?

Zahnarzthelfer/-innen oder ZFA — zahnmedizinische Fachangestellte haben ein angenehmes Erscheinungsbild und ein freundliches, empathisches Wesen. Vorzugsweise sind sie kontaktfreudig, da sie viel mit Menschen zu tun haben. Um angemessen kommunizieren zu können, bringen sie eine gute Kommunikationsfähigkeit mit. Diese beinhaltet neben der mündlichen und schriftlichen Fähigkeit, sich auszudrücken, das Talent zur stillen Kommunikation und das des Zuhörenkönnens.

Das aktive Zuhören erlangt im Umgang mit Patienten/-innen Bedeutung, wenn diese mit Fragen zum/zur ZFA kommen. Ebenso wichtig ist es bei der Zusammenarbeit im Team, insbesondere mit dem Zahnarzt/der Zahnärztin. Das Talent dazu benötigen ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte, um Anordnungen entgegenzunehmen und zu verstehen.

Bei den beruflichen Tätigkeiten lassen ZFA Sorgfalt walten und beweisen ihr Verantwortungsbewusstsein, vornehmlich beim Umgang mit Arzneimitteln und beim Einhalten von Hygienevorschriften. Zur Ausübung ihrer Arbeit, etwa beim Anfertigen von Gipsabdrücken sowie beim Anrühren von Füllungen zeigen sie Geschicklichkeit. Arbeiten Sie nah an den Patienten/-innen, zeigen sie keine Scheu oder Angst vor Infektionen. Über Patientendaten und ihnen anvertraute Informationen bewahren sie Stillschweigen.

Neben diesen Soft-Skills benötigen Zahnarzthelfer/innen oder ZFA Fachwissen, etwa in der:

  • Abrechnung
  • Praxisorganisation
  • Prophylaxebehandlung
  • Krankenhaus- und Praxishygiene
  • Röntgenassistenz

Weiter fragen Arbeitgeber/-innen Kompetenzen in der Patientenbetreuung sowie -aufnahme und -verwaltung nach. ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte sind sattelfest beim Umgang mit der CAD/CAM Zahntechnik. Zahnmedizinische Laborarbeiten führen sie fachkundig aus. Diese Aufzählung an Kompetenzen ist nicht vollständig. ZFA bilden sich fortlaufend im Bereich der zahnmedizinischen Tätigkeiten weiter, um mit den Neuerungen Schritt zu halten. Dieses verlangt Karriereabsichten und eine große Portion an Lernwillen.

Wie viel verdient eine Zahnarzthelferin?

Während der Ausbildung erhält die Arzthelferin respektive der/die ZFA – zahnärztliche Fachangestellte eine monatliche Ausbildungsvergütung. Diese beträgt im:

  • 730 bis 950 € brutto/Monat im 1. Ausbildungsjahr
  • 770 bis 1.000 € brutto/Monat im 2. Ausbildungsjahr
  • 820 bis 1.050 € brutto/Monat im 3. Ausbildungsjahr

Als Berufseinsteiger erhalten ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte eine Grundvergütung. Zahnarzthelfer/innen gehören in Tarifverträgen der Tätigkeitsgruppe I an, sofern sie noch keine Fortbildungsnachweise beibringen können.

Die Gehälter variieren je nach Bundesland und Größe des Betriebes. Zudem hängen sie von der Erfahrung und den Kompetenzen ab. In den ersten 3 Jahren der Berufstätigkeit betragen diese in der Grundvergütung ca. 2.043 € brutto/Monat.

Mit Berufserfahrung erhalten ZFA von Jahr zu Jahr mehr an Gehalt:

  • in den Berufsjahren 4 bis 6 ca. 2.118 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 7 bis 9 ca. 2.221 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 10 bis 12 ca. 2.299 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 13 bis 15 ca. 2.370 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 16 bis 18 ca. 2.439 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 19 bis 21 ca. 2.507 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 22 bis 24 ca. 2.576 € brutto/Monat
  • in den Berufsjahren 25 bis 27 ca. 2.644 € brutto/Monat
  • ab dem 28. Berufsjahr ca. 2.671 € brutto/Monat

Welche Aufgaben hat man als Zahnarzthelferin?

Während der Ausbildung arbeitet ein/e Zahnarzthelfer/in unter Anleitung. Er/sie eignet sich während der praktischen Phasen im Betrieb sämtliche Kompetenzen an, die das Berufsbild erfordert. Dazu lernen die ZFA, wie eine Sprechstunde zu organisieren ist. Sie kümmern sich um die Terminplanung, nehmen Patienten/-innen in Empfang und schenken Angstpatienten/-innen ihre Aufmerksamkeit.

Sie lernen die Assistenz bei Behandlungen und bei Untersuchungen. ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte erfahren vom Zahnarzt/der Zahnärztin und anderen erfahrenen Praxismitarbeitern/-innen, wie die medizinischen Geräte zu handhaben sind. Zudem kümmern sie sich um den Lagerbestand und eignen sich die Kompetenzen für die typischen Labortätigkeiten an. Neben ihrer Tätigkeit als Zahnarzthelfer/in bereiten sie sich während der Ausbildung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung vor.

Im Berufsleben steht der/die ZFA – zahnmedizinische Angestellte für seine/ihre beruflichen Tätigkeiten selbst ein, sobald sie die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben. Die Aufgaben bestehen:

  • im Patientenempfang
  • der Patientenbetreuung
  • der Organisation der Praxisabläufe
  • der Assistenz bei Behandlungen und Untersuchung
  • in Laborarbeiten
  • dem Anfertigen von Röntgenbildern zur Diagnosestellung und Kontrolle
  • der Abrechnung und dem Schriftverkehr
  • dem Prüfen des Lagerbestands und Nachbestellen von Materialien

Wo arbeitet eine Zahnarzthelferin?

Ein/e Zahnarzthelfer/in arbeitet in den Innenräumen von Praxen, Kliniken, Hochschulinstituten und Krankenhäusern. ZFA sind in Büroräumen, im Labor, am Empfang, in Röntgenräumen und Behandlungsräumen zu finden. Sie arbeiten mit Computern, medizinischen Geräten, mit Röntgengeräten und Labormaterialien. Beim Röntgen tragen sie eine Bleischürze. Zu ihrem Schutz bekleiden sie sich bei vielen ihrer Arbeiten mit Einweghandschuhen sowie einem Mundschutz und Arbeitskittel oder einem Kasack. Die weitere Berufskleidung besteht aus bequemen Gesundheitsschuhen, einer Schlupfhose und einem T- oder Poloshirt.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Zahnarzthelferin?

Zu den Pflichten einer Zahnarzthelferin oder ZFA gehört es, sich stets auf dem aktuellen Wissensstand zu halten. Dazu kommen Anpassungsweiterbildungen etwa in den Bereichen Hygiene im Gesundheitsbereich oder der medizinischen Assistenz in Betracht. Neu erworbene Kompetenzen können dazu führen, eine höhere Entgeltstufe zu erreichen.

Bessere Karrierechancen erwerben ZFA – zahnmedizinische Fachangestellte mit einer Aufstiegsweiterbildung. Im Folgenden einige Beispiele mit den möglichen Verdiensten:

  • ZMV – zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in
    Gehalt ca. 2.576 bis 4.333 € brutto/Monat
  • ZMP –zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/-in
    Gehalt ca. 1.856 bis 2.758 € brutto/Monat
  • Fachwirt/in – zahnärztliches Praxismanagement
    Gehalt ca. 2.576 bis 4.333 € brutto/Monat
  • ZMF — zahnmedizinische/r Fachassistent/in
    Gehalt ca. 1.856 bis 2.758 € brutto/Monat

Zahnarzthelfer/innen oder ZFA mit Hochschulabschluss haben die Möglichkeit, ohne Nachweis einer Berufspraxis ein Studium zu beginnen und so in ihrem Beruf aufzusteigen. Hierzu bieten sich die Studienfächer Zahnmedizin, Gesundheitsmanagement oder die Dentalhygiene an.

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