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Beruf Kinderpflegerin

Beruf Kinderpflegerin

Beruf Kinderpflegerin

Welche Ausbildung benötigt man als Kinderpflegerin?

Das Berufsbild Kinderpfleger/in wird in einigen Bundesländern als Sozialpädagogische/r Assistent/in bezeichnet. Die Ausbildung ist aber landesrechtlich geregelt und erfolgt in einer privaten oder öffentlichen Schule oder einem Berufskolleg.

Die Dauer der schulischen Berufsausbildung ist unterschiedlich und wird von den einzelnen Bundesländern vorgegeben. Sie dauert zwischen zwei und vier Jahre und wird mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung beendet.

Im Anschluss an die schulische Berufsausbildung müssen Sie noch einen praktischen Ausbildungsteil durchlaufen. Folgende Einrichtungen und Betriebe werden anerkannt:

  • Kindergarten
  • Ganztagsschulen
  • Privathaushalte
  • Kinderhort
  • Kinderheim
  • Kinderkrippe
  • Ferienheim
  • Kinderkrankenhaus
  • Kinderabteilung in Krankenhäusern
  • Kindererholungsheime
  • Kinderbehindertenheime
  • Kinderkliniken

Es gibt keine einheitliche geregelte Zugangsvoraussetzungen zur schulischen Berufsausbildung. An den öffentlichen Schulen bestimmen die Bundesländer die Voraussetzungen. Die privaten Schulen haben interne Regelungen getroffen.

In den meisten Bundesländern benötigen Sie einen mittleren Bildungsabschluss. Einige Länder akzeptieren den Hauptschulabschluss. In Baden-Württemberg kann der Zugang auch ohne Hauptschulabschluss erfolgen, wenn Sie die Schulpflichtjahre absolviert haben. Außerdem muss das letzte Versetzungszeugnis oder Abschlusszeugnis mindestens den Notendurchschnitt befriedigend aufweisen.

Oftmals benötigen Sie vorab die Zusage einer Praktikumsstelle. Vorpraktika wird nicht immer akzeptiert. Einige Schulträger verlangen zudem ein polizeiliches oder erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. In Bayern brauchen Sie noch ein gesundheitliches Attest über die Eignung zum Beruf und einen generellen Nachweis über die persönliche Eignung, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses.

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist immer kostenlos. Bedenken Sie aber, dass Sie eventuell die Kosten für die Anfahrt und Übernachtung selbst bezahlen müssen. Die Kosten für Fachliteratur und Schulbücher fallen immer zu Ihren Lasten.

An privaten Schulen müssen Sie immer ein Schulgeld bezahlen. Hinzu kommen noch Gebühren für die Einschreibung und Prüfungsgebühren. Die gesamten Kosten müssen Sie aus eigener Tasche finanzieren.

Die Berufsabschlussbezeichnung ist nicht in allen Bundesländern geregelt. Selbst in den Bundesländern, in denen es eine staatliche Regelung gibt, sind die Berufsbezeichnungen unterschiedlich. Folgende Berufsbezeichnungen sind verbindlich und anerkannt:

Berufsbezeichnung: Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in

  • Baden-Württemberg
  • Saarland
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern

Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in

  • Bayern
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern

Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte/r sozialpädagogische/r Assistent/in

  • Berlin
  • Niedersachsen
  • Hamburg
  • Schleswig-Holstein
  • Bremen

Welche Fähigkeiten braucht man als Kinderpflegerin?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Liebe zu Kindern und das Verständnis für Kinder. Sie müssen sich in die Lage von Kindern versetzen können und ihr Verhalten in bestimmten Situationen verstehen. Sie sind eine Bezugsperson für Kinder und dürfen niemals das Vertrauen zu den Kindern missbrauchen oder ausnutzen.

Die deutsche Sprache müssen Sie fehlerfrei und in Wort und Schrift beherrschen. Sie dürfen keinen Dialekt sprechen. Denken Sie immer daran, dass Sie die Sprech- und Spracherziehung maßgeblich mitbestimmen. Sie müssen die Kinder auch bei den Hausaufgaben im Fach Deutsch gewissenhaft unterstützen können.

Ihnen sollten typische Kinderbeschäftigungen Spaß machen. Sie sollte es mögen zu basteln und zu malen. Es ist vorteilhaft, wenn Sie in der Schule die Fächer Kunst und Werken belegt haben. Auch saisonale Ereignisse müssen Sie kennen und kindgerecht gestalten können.

Kinder lieben es zu musizieren und zu singen. Sie sollten über ein breit gefächertes Liedgut verfügen und können im Idealfall mindestens ein Instrument spielen. Auch musikalische Kinderspiele sollten Sie kennen.

Sie brauchen generell ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten. Manche Kinder müssen auf besondere Weise gefördert werden. Sie müssen auf Kinder reagieren, die in der Entwicklung zurückgeblieben sind und müssen Kinder fördern, die Ihrer Entwicklung weit voraus sind. Das funktioniert nur mit pädagogischen und psychologischen Kompetenzen.

In einigen Arbeitsbereichen sind Sie auch für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zuständig. Sie müssen in jedem Fall kindgerechte Mahlzeiten zubereiten können und sollten sich mit einer gesunden Ernährung auskennen.

Wie viel verdient eine Kinderpflegerin?

Die Gehälter schwanken und sind von vielen Kriterien abhängig. Einen großen Einfluss nimmt der Träger. Die staatlichen Trägergesellschaften zahlen Tariflohn. In kleinen Krippen arbeiten Sie dagegen oft unterbezahlt. Das gilt erst Recht in den neuen Bundesländern. Deutschlandweit schwanken die Verdienste zwischen ca. 1.900 und 3.200 € brutto im Monat.

Während der Ausbildung:

Während der schulischen Berufsausbildung erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. In der praktischen Phase werden Ihnen vereinzelt Gelder gezahlt. Die Unterschiede sind extrem. Je nach Träger erhalten Sie nur ein geringes Entgelt. Die öffentlichen Träger zahlen dagegen einen Tariflohn von ca. 1.500 € brutto im Monat.

Als Berufseinsteiger:

Auch das Gehalt von Berufseinsteiger/innen ist unterschiedlich. In den neuen Bundesländern sind die Anfangsgehälter überall gering. Die einzige Ausnahme bilden die öffentlichen Träger. Sie dürfen mit einem Anfangsgehalt zwischen ca. 1.900 und 2.400 € brutto im Monat rechnen.

Mit Berufserfahrung:

Berufserfahrene Fachkräfte erhalten nicht immer hohe Löhne. Der Tariflohn wird stetig angepasst. Bei privaten Trägern werden Sie nicht nach Tarif bezahlt. Hier liegen die Löhne in vielen Einrichtungen weit unter dem Bundesdurchschnitt. Je kleiner der Träger und die Einrichtung, desto geringer ist auch das Gehalt. Die Gehälter schwanken zwischen ca. 2.400 und 3.200 € brutto im Monat.

Welche Aufgaben hat man als Kinderpflegerin?

Kinderpfleger/innen übernehmen die Betreuung und Erziehung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen stellvertretend für die Eltern.

Während der Ausbildung:

Die Ausbildungsinhalte sind in jedem Bundesland und an jeder Schule anders. Auch die praktischen Aufgaben können verschieden sein. Hier spielt auch die Einrichtung eine entscheidende Rolle.

Sie erwerben überall die sozialpädagogischen und erzieherischen Grundkenntnisse. Diese können je nach Bundesland und Träger intensiv sein. Ein weiter wichtiger Arbeitsaspekt ist der Bereich Gesundheit. Sie lernen, wie Sie die Gesundheit von Kindern erhalten und fördern können.

die Gesundheitserhaltung wird durch gezielte Bewegung unterstützt. Sie erfahren, wie eine optimale Bewegungserziehung aussehen soll. Zudem machen Sie sich mit verschiedenen sportlichen Bereichen vertraut.

Ein weiter Aufgabenteil liegt auf den Bereichen Ernährung und Hauswirtschaft. Sie eignen sich Kompetenzen an und sorgen dafür, dass die Kinder eine ausgewogene Ernährung erhalten. Zudem machen Sie sich mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten vertraut.

Ein Schulfach beschäftigt sich ausschließlich mit der kreativen Erziehung. Sie lernen zu musizieren und zu basteln. Zudem beleuchten Sie unterschiedliche Gesangskonzepte und Kinderspiele.

Im Berufsleben:

Die Hauptaufgabe in diesem Berufsfeld liegt in der Betreuung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Sie übernehmen die Betreuung immer dann, wenn die Eltern nicht einsetzbar sind. Sie agieren somit stellvertretend. Allerdings haben Sie keine Elternrechte. Sämtliche Handlungsspielräume und Einsatzgebiete müssen vorab geregelt werden. In der Regel gilt die Hausordnung und Vertragsvorgabe des Trägers.

In vielen Fällen geben die Eltern klare Vorgaben. Sie handeln dann strikt nach den Anweisungen der Eltern. Das gilt insbesondere, wenn sonderpädagogische Aufgaben erfüllt werden müssen. Auch bei der Einhaltung von Medikationen oder gesundheitlichen Richtlinien dürfen Sie keine eigenen Bestimmungen vornehmen.

Sie müssen dafür sorgen, dass die gesamte Erziehung altersgerecht ist. Die Kinder dürfen weder unterfordert noch überfordert werden. Auch Gruppenbeschäftigungen müssen angepasst sein.

Sie geben den Kindern die volle Unterstützung, die Sie benötigen und helfen Ihnen beim Essen und Ankleiden. Zudem unterstützen Sie die Körperpflege.

Wo arbeitet eine Kinderpflegerin?

Sie arbeiten in erster Linie in Tagesstätten und Heimen. Hier halten Sie sich in Aufenthaltsräume, Esszimmer und Schlafräume auf. Eventuell agieren Sie auch in Wohnräumen.

Sie spielen mit den Kindern draußen und besuchen Spielplätze. Zudem arbeiten Sie in Büros und empfangen Eltern in Besprechungszimmern. Unter bestimmten Umständen sind Sie auch in Privatwohnungen tätig.

In Heimen arbeiten Sie im Schichtdienst oder in der Nacht. Dann sind Sie auch an Sonn- und Feiertagen tätig.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Kinderpflegerin?

In einigen Bundesländern dauert die Berufsausbildung zwischen drei und vier Jahren. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife parallel zu erwerben. Mit diesen Abschlüssen können Sie an einer Universität oder Fachhochschule studieren. Folgende berufsnahen Fächer sind empfehlenswert:

  • Sozialpädagogik
  • Pädagogische Psychologie
  • Waldorfpädagogik
  • Bildungswissenschaft
  • Sozialwesen
  • soziale Arbeit
  • Erziehungswissenschaft

In einigen Bundesländern bieten die örtlichen Kammern verschiedene Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen an. Diese können Sie eventuell neben der beruflichen Tätigkeit absolvieren. Die Kurse decken den sozialpädagogischen Bereich nur teilweise ab. Meist handelt es sich um eine kombinierte Weiterbildung mit sozialpädagogischen und betriebswirtschaftlichen oder sozialpädagogischen und kaufmännischen Arbeitsinhalten.

Einige Fernschulen bieten Kurse an, die sich ausschließlich mit der Förderung und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern befassen. Das können kreative Kurse sein, die sich auf das saisonale Basteln beziehen oder sich mit verschiedenen Maltechniken befassen.

An den Musikschulen können Sie Kurse belegen, die sich ausschließlich mit der musikalischen Förderung beschäftigen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen.

An Fachschulen können Sie Weiterbildungen absolvieren, die bestimmte sozialpädagogische Fachbereiche beleuchten. Dazu gehört der richtige Umgang mit behinderten Kindern und deren Eltern oder die passende Erziehung für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Auch Kurse zur speziellen Förderungen von hochbegabten Kindern werden angeboten.

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Arbeitsort
Arbeitszeit
Homeoffice
Position
Anstellungsart
Funktionsbereich
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BRK - Kreisverband Starnberg | Innere Stadt

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