A-med GmbH | Österreich
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Das Wichtigste in Kürze
Ihr Gehalt als Rentenberater (m/w) liegt nach einer entsprechenden Ausbildung bei 3.970 € bis 4.790 € pro Monat.
Als Rentenberater finden Sie z.B. in folgenden Arbeitsgebieten und Unternehmen Jobs: Banken, Sparkassen, Sozialverbänden, Rentenversicherungen, Kanzleien, Rentenberatern/Rentenberaterinnen, Versicherungsdienstleistungen, Rechtsberatung, Finanzdienstleistungen, Rentenfonds, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Altershilfe, Landwirte, Versicherungen
In Berufen, die eine Ausbildung zum Rentenberater voraussetzen, werden Sie u.a. Mandantinnen sowie Kienten außergerichtlich bzw. gerichtlich vertreten, nämlich in Widerspruchsverfahren, Verwaltungsverfahren, vor Sozial- und Landessozialgerichten, Rentenanträge stellen bzw. rentenrechtliche Zeiten geltend machen. Weiterhin werden Sie in Ihrer Tätigkeit zum Beispiel Renten- sowie weitere Leistungsansprüche aus jeglichen sozialrechtlichen Sachgebieten durchsetzen, Kontenklärungen und Statusfeststellungsverfahren durchführen.
Als unabhängige Berater/innen in jeglichen Belangen rund um das Sozialversicherungsrecht beratschlagen sie ihre Klienten im Büro oder - im Außendienst - auch bei den Klienten vor Ort. Am Computer ausführen Rentenberater/innen den Schriftverkehr, der bsp. bei der Durchsetzung von Renten oder in den entsprechenden Widerspruchsverfahren anfällt. Darüber hinaus erarbeiten sie Gutachten, zum Beispiel bei Scheidungsfällen zur Versorgungssituation oder zum Versorgungsausgleich.
In ihrem Aufgabengebiet arbeiten sie selbstständig sowie eigenverantwortlich. Die Beratungstätigkeit erfordert kommunikative Fähigkeiten ferner Kontaktstärke, denn Rentenberater/innen müssen sich immer wieder auf weitere Menschen einstellen. Dabei gehören Einfühlsamkeit außerdem Kundenorientierung ebenso dazu wie Diskretion im Umgang mit vertraulichen Informationen. Rentenberater/innen berücksichtigen stets die einschlägigen Vorschriften sowie gesetzlichen Richtlinien. über die sie ihre Klienten beratschlagen. etwa das Sozialversicherungsrecht wie auch die Richtlinien der gesetzlichen Renten-, Kranken- ferner Pflegeversicherung.
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